Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Damit ist das Angeln an öffentlichen Gewässern gestattet. Der Fischereischein wird nach der Vorschrift des Hessischen Fischereigesetzes ausgestellt.
Fischereischein Angelschein Angeln
Details ansehenVerpachtung von Teichen und Fließgewässern
Gewässerunterhaltung Gewässerverunreinigung Gewässerschutz Gewässerschutzbeauftragter
Details ansehenStadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen